Die cogito foundation kennt zwei Bereiche von Gesuchen.

Wichtige Information ab 1.1.2022:
Nach zwanzig Jahren der Tätigkeit mit zwei Zielsetzungen hat der Stiftungsrat der cogito foundation entschieden, die Zielsetzung der Förderung des Verständnisses zwischen und der Zusammenarbeit der exakten und Naturwissenschaften mit den Geistes- Sozialwissenschaften nicht mehr aktiv weiter zu verfolgen. Dies hat damit zu tun, dass wir in diesen 20 Jahren einerseits gesehen haben, wie selten Projekte sind, die dies exemplarisch erfüllen. Andererseits werden solch inter- und transdisziplinärer Projekte zunehmend von staatlichen Geldgebern wie dem SNF oder dem ERC gefördert.
Deshalb werden wir ab 2022 die Zielsetzung der Förderung des Verständnisses der naturwissenschaftlichen Denkweise forciert verfolgen und die Förderkategorien der Forschungsbeiträge und der Forschungsstipendien aufgeben. Ebenso werden wir unsere Tätigkeiten auf die Schweiz beschränken, da die Projekte, die wir in Zukunft verfolgen, nicht an eine Hochschule oder Forschungsinstitution geknüpft sein müssen und darum die Qualitätsüberprüfung nicht mehr möglich ist. Deshalb werden wir für diese Qualitätskontrolle das lokale Netzwerk beiziehen, wie das jetzt bei dieser Art Projekt bereits der Fall ist.

Um die Art und Weise des naturwissenschaftlichen Denkens in der Öffentlichkeit bekannter zu machen, unterstützt die cogito foundation Public understanding of science-Projekte und Anlässe/Tagungen die dieses Ziel verfolgen. Dabei soll es vor allem um die Vermittlung der Methodik des Erkenntnisgewinns und grundlegende Erkenntnisse gehen und nicht um eine Verbreitung der neuesten wissenschaftlichen Resultate.

Der Weg eines Gesuchs

Nach der Einreichung eines einzelnen .pdf Dokuments auf den Stichtag am 1. Mai oder 1. Oktober werden alle eingegangenen Gesuche vom Ausschuss des Stiftungsrates auf Ihre Übereinstimmung mit den Zielen der cogito foundation geprüft. Dabei wird vor allem der Abschnitt „Relevanz für die cogito foundation“ einer detaillierten Betrachtung unterzogen. Bei einer Nichterfüllung der Ziele werden die Gesuchsteller unmittelbar informiert, dass auf das Gesuch nicht eingetreten wird. Dieser Entscheid ist endgültig.
Gesuche welche die Zielsetzung erfüllen werden dem Stiftungsrat zur Begutachtung vorgelegt, wobei jeweils ein Mitglied des Stiftungsrats das Gesuch detailliert behandelt und einen Antrag zu Handen des gesamten Stiftungsrats erstellt. Der Stiftungsrat entscheidet aufgrund dieser Anträge an seiner Sitzung etwa zwei Monate nach dem Stichtag über alle Gesuche. Dieser Entscheid wird den Gesuchstellern umgehend mitgeteilt.